Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbZG
Wenn die Nacht zum Tag wird
Vorsorge für Mitarbeiter mit regelmäßiger Nachtarbeit
Nachtschichten können erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben, da sie den natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus des Körpers stören. Ein dauerhaft unregelmäßiger Schlaf, wie er bei Nachtarbeit häufig auftritt, kann das Risiko für verschiedene gesundheitliche Probleme erhöhen. Zu den häufigsten Folgen zählen Schlafstörungen, Müdigkeit und eine verringerte Konzentrationsfähigkeit, was die Leistungsfähigkeit am Tag beeinträchtigt. Langfristig kann Nachtarbeit das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselstörungen wie Diabetes, sowie psychische Probleme wie Depressionen und Angstzustände erhöhen.
Die Untersuchung beinhaltet:
- Anamnese
- körperliche Untersuchung
- Beratung
- ggf. weitere Untersuchungen

Zeitbedarf: ca. 20 Minuten
Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.
Gültigkeit des Zertifikats
- eine regelmäßige Untersuchung ist nicht vorgeschrieben, es besteht aber Anspruch auf eine Untersuchung alle drei Jahre (ab dem 50 Lebensjahr jährlich) falls dies vom Mitarbeiter gewünscht wird.
Das müssen Sie mitbringen
- Ausweisdokument
Was kostet die Untersuchung?
unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbZG
Verringerung der Belastung durch Nachtarbeit
Viele Schichtarbeiter empfinden die Schichtarbeit anfangs nicht als große Belastung, insbesondere dann, wenn sie zur derzeitigen Lebenssituation passt Im weitere Verlauf kann es aber passieren, dass die Schichtarbeit und die damit verbundenen körperlichen und psychischen Belastungen als sehr herausfordernd erlebt werden.
In der Vorsorge geht es darum, den Mitarbeiter zu einem “gesunden” Umgang mit der Schichtarbeit zu beraten und gleichzeitig frühzeitig festzustellen, wenn die Belastung zu gesundheitlichen Problemen führen.

Die rechtliche Grundlage für die Vorsorgeuntersuchung
Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vorsorgeuntersuchung für Nachtarbeitnehmer klar geregelt.
Auslöser für die Vorsorge gemäß ArbZG
Einen Anspruch auf die Vorsorge haben Arbeitnehmer, die:
- auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder
- Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.
Im Gegensatz zu den Vorsorgen nach der ArbMedVV muss die der Arbeitgeber die Vorsorge für Nachtarbeitnehmer nicht von sich aus anbieten. Dennoch hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf diese Untersuchung wenn er sie wünscht.
Weiteres zum rechtlichen Rahmen von Arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsfeststellungen finden sie in unserem Blog.
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