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Dachdecker auf dem Dach

Absturzgefährdung

(früher G41)

Eignungsuntersuchung G 41

Tätigkeiten mit Absturzgefährdung

Unfälle im Betrieb vermeiden

gesicherter Arbeiter bei Höhenarbeit

Wenn Mitarbeiter im Betrieb Tätigkeiten ausüben, von denen potentiell ein Risiko für sie selbst und / oder andere ausgeht ist der Arbeitgeber verpflichtet sicherzustellen, dass der Mitarbeiter die entsprechende Eignung für diese Tätigkeit mitbringt. Neben der persönlichen Einschätzung durch den Vorgesetzten sowie geeignete Schulungen ist die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung ein Bestandteil dieser Prüfung.

Der Arbeitgeber kann die Teilnahme an einer Eignungsuntersuchung immer dann vom Arbeitgeber verlangen, wenn dieser die Tätigkeit neu übernimmt oder es Anhaltspunkte gibt, die dafür sprechen, dass medizinische Probleme bestehen, die einer Eignung entgegenstehen.

Eine darüber hinausgehende regelmäßige Untersuchung ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist , wobei es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wann diese Voraussetzung erfüllt ist. Näheres zu diesem Thema lesen Sie in unserem Blogartikel “Muss ich da hin – Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind Pflicht?”

Die Untersuchung beinhaltet:

  • Ärztliche Untersuchung und Beratung
  • Urinprobe (kein Drogentest!)
  • Laboruntersuchung
  • EKG, ab dem 40. Lebensjahr Belastungs-EKG
  • Prüfung des Gleichgewichtssinnes
  • Sehtest (ggf. incl. Gesichtsfeld)
  • orientierende Beurteilung des Hörvermögens

Zeitbedarf: ca. 45-60 Minuten

Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.

Gültigkeit des Zertifikats

  • Eine regelmäßige Nachuntersuchung ist nicht erforderlich

Das müssen Sie mitbringen

  • Ausweisdokument
  • Brille für die Ferne falls vorhanden
  • Übersicht über eingenommene Medikamente (im Kopf oder schriftlich…)
  • Falls Sie an einer Vorerkrankung (z.B. Diabetes) leiden, Bericht über ihre letzte Untersuchung beim Hausarzt

Was kostet die Untersuchung?

unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier

Eignungsuntersuchung 41

Wenn betrifft die Eignungsuntersuchung Arbeiten mit Absturzgefahr?


Sie betrifft alle Beschäftigten, die in einer Höhe von mindestens einem Meter arbeiten und Tätigkeiten in folgenden Bereichen durchführen:

  • Arbeiten in luftiger Höhe (Freilandleitungen, Antennenanlagen, Brücken, Aufbau- und Abbau freitragender Konstruktionen)
  • Gerüstbauarbeiten
  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Montage- und Instandsetzungsarbeiten
  • Fenster- und Fassadenreinigung
  • Höhen- und Tiefenrettung
  • Arbeiten an Gerüstböcken, auf Dächern, auf einer Leiter, an einem Gestell oder einer erhöhten Konstruktion, in der Nähe von brüchigen Materialien, auf Fahrzeugen oder auf Anhängern

Ist der Mitarbeitende bei der Tätigkeit dauerhaft durch ein Rückhaltesystem gegen Absturz gesichert, ist die Untersuchung nicht notwendig. (Quelle: BGHW)

Drogen oder Alkohol bei der Arbeit?

Die Übernahme potentiell gefährlicher Tätigkeiten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stellen ein hohes Risiko für den betroffenen Mitarbeiter und auch für Dritte dar. Dennoch sind routinemäßige Drogen- und Alkoholtests im Rahmen einer “G41” Untersuchung nicht zulässig und werden daher von uns auch nicht angeboten. Sollten Sie als Arbeitgeber den begründeten Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter unter dem Einfluss von Rauschmitteln steht, müssen Sie die Tätigkeit bis zur Klärung des Sachverhaltes unterbinden. Wir bieten in so einer Situation gerne an, Sie im Rahmen einer anlassbezogenen Eignungsbeurteilung zu unterstützen.

Ihre Daten sind bei uns sicher

Für Eignungsuntersuchungen gilt – wie für alle anderen arbeitsmedizinischen Untersuchungen – dass der Betriebsarzt nicht berechtigt ist, dem Arbeitgeber Auskunft über medizinische Befunde zu geben. Daher erhält der Beschäftigte von uns eine Bescheinigung aus der hervorgeht, ob Zweifel an der medizinischen Eignung bestehen oder nicht. Diese Bescheinigung kann dann vom Beschäftigten an den Arbeitgeber ausgehändigt werden.


Arbeiter klettert unter rohren

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