Arbeitsmedizinische Vorsorge G35
Reisetätigkeiten
Berufliche Aufenthalte in den Tropen und Subtropen
Die ehemalige G35-Vorsorgeuntersuchung, auch bekannt als “Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen”, ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die für Arbeitnehmer vorgeschrieben ist, die beruflich in tropischen und subtropischen Regionen oder anderen Gebieten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefahren tätig sind
Bei der „G35“ überprüfen wir, ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die gegen eine berufliche Tätigkeit in den Tropen sprechen. Außerdem beraten wir zu Impfungen, Malariaprophylaxe und anderen belastenden Faktoren im Rahmen einer Auslandsreise.
Bitte planen Sie, insbesondere wenn es der erste berufliche Auslandsaufenthalt ist, ausreichende Vorlaufzeiten ein, da die Durchführung der empfohlenen Impfungen mehrere Monate dauern kann.
Die Untersuchung beinhaltet:
- Untersuchung und Beratungsgespräch
- Blutentnahme
- EKG
- Ggf. Impfungen

Zeitbedarf: ca. 30 Minuten
Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.
Gültigkeit des Zertifikats
- Bei der Erstvorsorge 24 Monate
- Bei allen weiteren Vorsorgen 36 Monate
Das müssen Sie mitbringen
- Ausweisdokument
Was kostet die Untersuchung?
unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier
Arbeitsmedizinische Vorsorge G35
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Gut geschützt für berufliche Tropenaufenthalte
Ein beruflicher Einsatz im Ausland kann, besonders in tropischen und subtropischen Regionen oder in Gebieten mit schlechter medizinischer Versorgung, mit erhöhten Gesundheitsgefahren verbunden sein. Dazu gehören zum Beispiel:
- Risiken durch lange Flüge (z.B. Thromboserisiko)
- Extreme klimatische Bedingungen
- mangelnde Hygiene / erhöhtes Infektionsrisiko
- Unfallgefahren/Risiko von Überfällen
- Erhöhte Belastungen durch Zeitumstellung/Jetlag

Die rechtliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgen
In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vorsorgen im Rahmen der Arbeitsmedizin klar geregelt.
Die „G35“ ist in der Regel eine Pflichtvorsorge. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in festgelegten Abständen eine Vorsorge veranlassen und die Teilnahme des Mitarbeiters sicherstellen muss.
Auslöser für die Vorsorge gemäß ArbMedVV
Pflichtvorsorge:
Bei beruflichen „Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen“
Weiteres zum rechtlichen Rahmen von Arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsfeststellungen finden Sie in unserem Blog
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