Eignungsuntersuchung G 25
Fahr- / Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Unfälle im Betrieb vermeiden
Wenn Mitarbeiter im Betrieb Fahrzeuge führen oder Maschinen bedienen, von denen potentiell ein Risiko für sie selbst und / oder andere ausgeht, ist der Arbeitgeber verpflichtet sicherzustellen, dass der Mitarbeiter die entsprechende Eignung für diese Tätigkeit mitbringt. Neben der persönlichen Einschätzung durch den Vorgesetzten sowie geeignete Schulungen ist die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung ein Bestandteil dieser Prüfung.
Der Arbeitgeber kann die Teilnahme an einer Eignungsuntersuchung immer dann vom Arbeitgeber verlangen, wenn dieser die Tätigkeit neu übernimmt oder es Anhaltspunkte gibt, die dafür sprechen, dass medizinische Probleme bestehen, die einer Eignung entgegenstehen.
Eine darüber hinausgehende regelmäßige Untersuchung ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist , wobei es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wann diese Voraussetzung erfüllt ist. Näheres zu diesem Thema lesen Sie in unserem Blogartikel “Muss ich da hin – Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind Pflicht?”
- Die Untersuchung beinhaltet:
- Ärztliche Untersuchung und Beratung
- Urinprobe (kein Drogentest!)
- Sehtest (ggf. incl. Gesichtsfeld)
- orientierende Beurteilung des Hörvermögens

Zeitbedarf: ca. 30 Minuten
Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.
Gültigkeit des Zertifikats
- Eine regelmäßige Nachuntersuchung ist nicht erforderlich
Das müssen Sie mitbringen
- Ausweisdokument
- Brille für die Ferne falls vorhanden
- Übersicht über eingenommene Medikamente (im Kopf oder schriftlich…)
- Falls Sie an einer Vorerkrankung (z.B. Diabetes) leiden, Bericht über ihre letzte Untersuchung beim Hausarzt
Was kostet die Untersuchung?
unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier
Eignungsuntersuchung 25
Sicher in Bewegung
Typische Tätigkeiten, bei denen die Eignung für Fahr-/ Steuer- und Überwachungstätigkeiten überprüft werden sollte, sind z.B.:
- Fahrzeuge:
- Maschinenführer (Bagger, Kräne, Gabelstapler, Pistenraupen)
- Fahrer von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen
- Bedienung von Seilschwebebahnen und Schleppliften
- Bedienung von automatisierten Anlagen
Für Berufskraftfahrer ist eine Untersuchung nach FEV vorgeschrieben. Mitarbeiter, die einen Firmenwagen im öffentlichen Straßenverkehr bewegen benötigen in der Regel keine Eignungsuntersuchung.

Drogen oder Alkohol bei der Arbeit?
Die Übernahme potentiell gefährlicher Tätigkeiten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stellen ein hohes Risiko für den betroffenen Mitarbeiter und auch für Dritte dar. Dennoch sind routinemäßige Drogen- und Alkoholtests im Rahmen einer “G25” Untersuchung nicht zulässig und werden daher von uns auch nicht angeboten. Sollten Sie als Arbeitgeber den begründeten Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter unter dem Einfluss von Rauschmitteln steht, müssen Sie die Tätigkeit bis zur Klärung des Sachverhaltes unterbinden. Wir bieten in so einer Situation gerne an, Sie im Rahmen einer anlassbezogenen Eignungsbeurteilung zu unterstützen.
Ihre Daten sind bei uns sicher
Für Eignungsuntersuchungen gilt – wie für alle anderen arbeitsmedizinischen Untersuchungen – dass der Betriebsarzt nicht berechtigt ist, dem Arbeitgeber Auskunft über medizinische Befunde zu geben. Daher erhält der Beschäftigte von uns eine Bescheinigung aus der hervorgeht, ob Zweifel an der medizinischen Eignung bestehen oder nicht. Diese Bescheinigung kann dann vom Beschäftigten an den Arbeitgeber ausgehändigt werden.
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