Arbeitsmedizinische Vorsorge G 20
Lärmarbeit
Lärmschäden sind oft unbemerkt
Wer an lauten Arbeitsplätzen tätig ist merkt oft nicht, dass das Gehör allmählich schlechter wird. Ein einmal entstandener Gehörschaden ist nicht mehr reversibel. Deswegen muss der Arbeitgeber solche Arbeitsplätze nach Möglichkeit vermeiden und falls das nicht möglich ist, dafür sorgen, dass die Mitarbeiter Gehörschutz tragen und regelmäßig zur Vorsorge gehen.
Lärmschwerhörigkeit kommt oft schleichend. Im Jahr 2022 wurden über 6.600 Fälle von Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt. Da die Einschränkung sich allmählich entwickelt, wird sie von Betroffenen oft erst sehr spät bemerkt. Selbst mit modernen Hörgeräten bedeutet eine Schwerhörigkeit eine erhebliche Einschränkung, da zum Beispiel das Hören eines Gesprächspartners in einer lauten Umgebung (wie zum Beispiel in einem Restaurant) schwierig und daher sehr anstrengend ist.
Bei der Lärmvorsorge testen wir das Hörvermögen und beraten die Mitarbeiter, wie sie sich effektiv schützen können. Falls bereits Gehörschäden erkennbar sind, führen wir weitere Tests durch und besprechen die Konsequenzen mit dem Probanden.
Die Untersuchung beinhaltet:
- Hörtest
- Beratung

Zeitbedarf: ca. 20 Minuten
Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.
Gültigkeit des Zertifikats
- Bei der Erstvorsorge 12 Monate
- Bei allen weiteren Vorsorgen 36 Monate
Das müssen Sie mitbringen
- Ausweisdokument
Was kostet die Untersuchung?
unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier
Arbeitsmedizinische Vorsorge G20
Lärmschäden erkennen bevor es zu spät ist
Mit der Lärmschutzvorsorge bereits leichte Einschränkungen rechtzeitig erkennen
Bei der Gehörschutzvorsorge führen wir einen Hörtest, ein sogenanntes Tonaudiogramm durch. Dabei können wir schon bei sehr leichten Schädigungen einen typischen Kurvenverlauf erkennen und durch Aufklärung und weitere Maßnahmen eine dauerhafte Schädigung verhindern.

Die rechtliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgen
In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vorsorgen im Rahmen der Arbeitsmedizin klar geregelt.
Die „G20“ ist in der Regel eine Pflichtvorsorge. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in festgelegten Abständen eine Vorsorge veranlassen und die Teilnahme des Mitarbeiters sicherstellen muss.
Auslöser für die Vorsorge gemäß ArbMedVV
Pflichtvorsorge:
Lärmexpositionen von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C)
Angebotsvorsorge:
Lärmexpositionen von Lex,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C)
Weiteres zum rechtlichen Rahmen von Arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsfeststellungen finden Sie in unserem Blog
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