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Herzinfarkt beim Fahren

Fahreignung bei Vorerkrankungen – was ist zu beachten?

Fit am Steuer

Fahreignung bei Vorerkrankungen

was ist zu beachten?

In Deutschland sterben jährlich etwa 2.800 Menschen bei Verkehrsunfällen. Laut statistischem Bundesamt wurden 2025 mehr als 365.000 Verkehrsteilnehmer bei Unfällen verletzt. Bei Menschen mit Vorerkrankungen ist es daher wichtig, das berechtigte persönliche Interesse an einer uneingeschränkten Mobilität gegen das Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit gegeneinander abzuwägen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat hierzu eine Leitlinie herausgegeben, die auch für uns die Grundlage unserer Beurteilung darstellt. Die gute Nachricht ist: Das private Führen eines PKW ist bei den meisten Vorerkrankungen auch weiterhin möglich (ggf. mit Einschränkungen wie zum Beispiel persönlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen). Für Berufsfahrer sind die Anforderungen aufgrund des größeren Gefährdungspotentials etwas höher. Die komplette Leitlinie ist in der aktuellen Fassung auf der Webseite der BASt öffentlich zugänglich. In diesem Artikel informieren wir orientierend über die Fahreignung bei den häufigsten Erkrankungen.

Busfahrerin vor ihrem Bus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen:

(z.B. hoher Blutdruck, KHK/Herzinfarkt, Herzschwäche, Herzrhythmusstörungen)

Kurz gesagt ist die Fahreignung immer dann eingeschränkt, wenn aufgrund der Erkrankung ein erhöhtes Risiko für Bewusstseinsstörungen oder eine starke Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit vorliegt. Im Zweifel ist hierfür eine fachärztliche Einschätzung und für Berufsfahrer eine jährliche fachärztliche Kontrolle notwendig. Herzschrittmacher stellen per se keine Einschränkung der Fahreignung dar sondern stellen bei bestimmten Herzrhythmusstörungen sogar die Fahreignung wieder her. Bei implantierbaren Defibrillatoren (ICDs) muss die Fahreignung für PKW-Fahrer individuell beurteilt werden. Eine berufliche Fahreignung ist in der Regel nicht mehr gegeben.

Diabetes:

In der Vergangenheit galten Patienten, die auf Insulin angewiesen waren aufgrund des Risikos für eine Unterzuckerung generell als eingeschränkt fahrtauglich, insbesondere für die berufliche Fahrtätigkeit.

Inzwischen sind einerseits Insuline erhältlich, mit denen der Blutzuckerspiegel besser gesteuert werden kann, andererseits sind Patienten besser über ihre Erkrankung aufgeklärt und können mit Hilfe von Sensoren, die den Blutzuckerwert kontinuierlich messen, ihren Stoffwechsel gut kontrollieren. Daher besteht für Diabetiker heute in der Regel sowohl eine private als auch eine berufliche Fahreignung. Voraussetzung dafür ist eine gute Stoffwechselführung, fachärztliche Kontrollen und Schulung des Patienten.

Schlaganfall/Hirnblutung:

Da nach Durchblutungsstörungen des Gehirns immer zunächst von einem erhöhten Risiko für weitere Schlaganfälle ausgegangen werden muss, ist für private Fahrer immer eine neurologische Beurteilung und Risikoabschätzung erforderlich. Eine Eignung für das berufliche Führen eines Kraftfahrzeuges ist gemäß der BASt Leitlinie generell nicht mehr gegeben – selbst dann wenn keine bleibenden Einschränkungen bestehen. Es gibt ein Positionspapier der deutschen Gesellschaft für Neurologie, dass hier etwas differenzierter ist und gewisse Ausnahmen definiert. Allerdings erfordert die Beurteilung in jedem Fall eine gründliche neurologische Untersuchung. Daher erstellen wir grundsätzlich keine Fahreignungsgutachten bei neurologischen Erkrankungen, sondern verweisen auf Fachärzte der Neurologie mit verkehrsmedizinischer Qualifikation.

Medikamente mit Auswirkung auf die Fahreignung:

Viele Medikamente, insbesondere starke Schmerz- und Beruhigungsmittel, können zu einer Einschränkung der Fahreignung führen. Besonders bei neu verordneten Medikamenten oder nach einer Erhöhung der Dosis können diese Effekte auftreten. Bei einer stabilen, fachärztlich kontrollierte Einnahme ist jedoch häufig die Fahreignung wieder gegeben. Bitte teilen Sie Ihrem behandelnden Arzt immer alle Medikamente mit, die sie einnehmen, damit eventuelle Wechselwirkungen berücksichtigt werden können und sprechen Sie ihn im Zweifel direkt auf die Fahreignung an.

Fit am Steuer

Schlafen Sie am Steuer ein?

Testen sie sich selbst!

Sekundenschlaf – die tödliche Gefahr

In Umfragen geben teilweise mehr als 50% der befragten Berufskraftfahrer an, schon mindestens einmal am Steuer eingeschlafen zu sein. Insbesondere bei Unfällen mit LKW-Beteilung kommt es häufig zu Todesfällen oder schwersten Verletzungen. Die hohe Arbeitsbelastung und der Zeitdruck führen dazu, dass trotz der strengen Vorschriften Lenkzeiten nicht eingehalten und zu wenige Pausen gemacht werden.

Kommt es zusätzlich noch zu Schlafstörungen, wie zum Beispiel einem Schlaf-Apnoe-Syndrom, können schnell gefährliche Situationen entstehen. Viele Berufskraftfahrer scheuen den Gang zum Arzt aus Angst, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. In den meisten Fällen ist diese Sorge jedoch unbegründet, da sich ein Schlaf-Apnoe-Syndrom meist gut behandeln lässt. Daher ist es sinnvoll, möglichst früh einen Arzt aufzusuchen.

Müde am Steuer

Sind Sie gefährdet?

Mit der Epworth sleepiness scale können Sie Ihr Risiko abschätzen, ungewollt einzuschlafen. Bitte schätzen sie für jede der folgenden Situationen ein, wie wahrscheinlich es ist, in dieser Situation einzuschlafen. Dabei vergeben Sie folgende Punktwerte:

0 für unmöglich

1 für kaum möglich

2 für gut möglich

3 für wahrscheinlich

Am Ende addieren Sie die Punktwerte. Bei 10 Punkten oder mehr sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen und sich ggf. in einem Schlaflabor untersuchen lassen.

Wie wahrscheinlich ist es, in der folgenden Situation einzuschlafen:

Beim Sitzen oder Lesen 
Vor dem Fernseher 
Im Kino, Theater o.ä 
Als Beifahrer/-in im Auto 
Beim Hinlegen mittags 
Im Sitzen beim Gespräch 
Im Sitzen nach dem Essen 
Im Auto bei kurzem Stop für Minuten 
Gesamtsumme: 

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