Eignungsuntersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung
Berufskraftfahrer
Bus / LKW / Taxi
Berufskraftfahrer müssen regelmäßig ärztlich untersucht werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Durch die Untersuchungen können gesundheitliche Einschränkungen wie Seh- oder Hörprobleme, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Reaktionsschwächen frühzeitig erkannt werden. So wird sichergestellt, dass Fahrer körperlich und geistig in der Lage sind, ihre verantwortungsvolle Tätigkeit auszuüben und Gefahren für sich selbst sowie für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Der Umfang der Untersuchungen unterscheidet sich für LKW-, Bus- bzw. Taxifahrer nach Klasse bzw. nach Lebensalter:
| Ärztliche Untersuchung | Sehleistung | Psychometrie | |
| C1, C1E (LKW bis 12 t) | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre | nein |
| C, CE (LKW über 12 t) | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | nein |
| D, D1, DE, D1E (Bus) | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre |
| Fahrgast-beförderung (Taxi) | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | beim Erstantrag und ab 60. Lebensjahr alle 5 Jahre |
Die Untersuchung beinhaltet:
- Ärztliche Untersuchung und Beratung
- Urinprobe (kein Drogentest!)
- Sehtest (incl. Gesichtsfeld)
- orientierende Beurteilung des Hörvermögens
- ggf. Reaktionstest (Psychometrie)
Zeitbedarf: ca. 30 Minuten, falls Reaktionstest erforderlich bis zu 2h
Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.
Gültigkeit des Zertifikats
- Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr (ärztliche Untersuchung und Reaktionstest) bzw. 2 Jahre (Sehtest) sein.
Das müssen Sie mitbringen
- Ausweisdokument
- Brille für die Ferne falls vorhanden
- Übersicht über eingenommene Medikamente (im Kopf oder schriftlich…)
- Falls Sie an einer Vorerkrankung (z.B. Diabetes) leiden, Bericht über ihre letzte Untersuchung beim Hausarzt
Was kostet die Untersuchung?
unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier
Verkehrsmedizinisches Gutachten
Ärztliches Gutachten bei Zweifeln an der Fahreignung
Bei Zweifeln an der Fahreignung (z.B. nach Unfällen oder beim Bekanntwerden von Erkrankungen) können die Verkehrsbehörden ein ärztliches Gutachten durch einen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation anordnen. Wir können Gutachten erstellen, die sich primär auf internistische Fragestellungen beziehen. Gutachten anderer Fachrichtungen, insbesondere bei neurologischen Fragestellungen können wir leider nicht erstellen. Da die kosten für ein Gutachten vom Aufwand abhängig sind und wir nur im Einzelfall entscheiden können, ob wir die jeweilige Fragestellung beurteilen können ist eine Terminvergabe für ein Gutachten nur nach vorheriger Rücksprache möglich.
Falls Sie einen Gutachter einer anderen Fachrichtung suchen, finden sie eine nach Spezialisierungen sortierte Übersicht geeigneter Ärzte auf der Seite der Ärztekammer Schleswig Holstein.
Bei den folgenden Erkrankungen können wir in der Regel ein Gutachten erstellen:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, hoher Blutdruck, Herzschwäche, Rhythmusstörungen)
- Erkrankungen der Lunge
- Diabetes
- Sonstige internistische Erkrankungen
- Einnahme von Medikamenten mit Einfluss auf die Reaktionsfähigkeit
Bei den folgenden Erkrankungen ist eine Gutachtenerstellung durch uns in der Regel nicht möglich:
- Neurologische Erkrankungen (z.B. Schlaganfälle, TIA, Epilepsie, Parkinson)
- Erneuter Führerscheinerwerb nach Führerscheinentzug aufgrund von Drogen-/Alkoholkonsum in der Vergangenheit
- Psychiatrische Erkrankungen
- Schwerwiegende Einschränkungen des Bewegungsapparates (z.B. Lähmungen, Bewegungsstörungen, fehlende Gliedmaßen)

Wie kann ich ein Gutachten beauftragen?
Wenn sie uns beauftragen möchten, stimmen sie zunächst mit uns ab, ob wir das Gutachten erstellen können. Dann müssen Sie das der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, die uns dann schriftlich über die Fragestellung informiert. Die Kosten für das Gutachten müssen Sie selber tragen. Wir teilen Ihnen das Ergebnis dann schriftliche mit und Sie können das Gutachten der Behörde weiterleiten. Wir selbst geben keine Informationen direkt an die Behörde weiter.
Da ein Gutachten unter Umständen mit hohen Kosten verbunden ist, empfehlen wir ihnen, sich vorab zu informieren, ob sie vermutlich mit einem positiven Ausgang der Beurteilung rechnen können. Darüber können Sie sich in unserem Blogartikel “Fahreignung bei Vorerkrankungen – was ist zu beachten?” informieren.
Weitere Untersuchungen
Weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen
Direkt zur Buchung?
Blog
Aktuelles aus der Arbeitsmedizin
Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Arbeitsmedizin und Prävention.

Hoch hinaus- aber sicher! Arbeit auf Offshore- und Windanlagen
Offshore-Arbeit medizinische Eignungsuntersuchungen: Warum Gesundheit der wichtigste Sicherheitsfaktor ist Die Arbeit auf Offshore-Anlagen – ob in der Windenergie, Öl- und Gasförderung oder bei Service- und Wartungsarbeiten – gehört zu den physisch und psychisch anspruchsvollsten Tätigkeiten…

Fahreignung bei Vorerkrankungen – was ist zu beachten?
Fit am Steuer Fahreignung bei Vorerkrankungen was ist zu beachten? In Deutschland sterben jährlich etwa 2.800 Menschen bei Verkehrsunfällen. Laut statistischem Bundesamt wurden 2025 mehr als 365.000 Verkehrsteilnehmer bei Unfällen verletzt. Bei Menschen mit Vorerkrankungen…

Muss ich da hin -Welche Arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind Pflicht?
Rechtliche Grundlagen der Arbeitsmedizin Arbeitsmedizinische Vorsorge & Eignungsbeurteilung: Was ist Pflicht und für wen? Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsbeurteilungen sind zentrale Elemente des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Erfahre, welche Pflichtuntersuchungen es gibt, für welche Arbeitnehmer sie gelten und…



