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LKW auf der Autobahn

Fahreignungsbeurteilung

für Berufsfahrer und bei Vorerkrankungen

Eignungsuntersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung

Berufskraftfahrer

Bus / LKW / Taxi

Berufskraftfahrer müssen regelmäßig ärztlich untersucht werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Durch die Untersuchungen können gesundheitliche Einschränkungen wie Seh- oder Hörprobleme, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Reaktionsschwächen frühzeitig erkannt werden. So wird sichergestellt, dass Fahrer körperlich und geistig in der Lage sind, ihre verantwortungsvolle Tätigkeit auszuüben und Gefahren für sich selbst sowie für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Busfahrerin vor ihrem Bus

Der Umfang der Untersuchungen unterscheidet sich für LKW-, Bus- bzw. Taxifahrer nach Klasse bzw. nach Lebensalter:

Ärztliche Untersuchung Sehleistung Psychometrie
C1, C1E
(LKW bis 12 t)
beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahrebeim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahrenein
C, CE
(LKW über 12 t)
beim Erstantrag und dann alle 5 Jahrebeim Erstantrag und dann alle 5 Jahrenein
D, D1, DE, D1E (Bus)beim Erstantrag und dann alle 5 Jahrebeim Erstantrag und dann alle 5 Jahrebeim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre
Fahrgast-beförderung (Taxi)beim Erstantrag und dann alle 5 Jahrebeim Erstantrag und dann alle 5 Jahrebeim Erstantrag und ab 60. Lebensjahr alle 5 Jahre

Die Untersuchung beinhaltet:

  • Ärztliche Untersuchung und Beratung
  • Urinprobe (kein Drogentest!)
  • Sehtest (incl. Gesichtsfeld)
  • orientierende Beurteilung des Hörvermögens
  • ggf. Reaktionstest (Psychometrie)

Zeitbedarf: ca. 30 Minuten, falls Reaktionstest erforderlich bis zu 2h

Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.

Gültigkeit des Zertifikats

  • Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr (ärztliche Untersuchung und Reaktionstest) bzw. 2 Jahre (Sehtest) sein.

Das müssen Sie mitbringen

  • Ausweisdokument
  • Brille für die Ferne falls vorhanden
  • Übersicht über eingenommene Medikamente (im Kopf oder schriftlich…)
  • Falls Sie an einer Vorerkrankung (z.B. Diabetes) leiden, Bericht über ihre letzte Untersuchung beim Hausarzt

Was kostet die Untersuchung?

unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier

Verkehrsmedizinisches Gutachten

Ärztliches Gutachten bei Zweifeln an der Fahreignung


Bei Zweifeln an der Fahreignung (z.B. nach Unfällen oder beim Bekanntwerden von Erkrankungen) können die Verkehrsbehörden ein ärztliches Gutachten durch einen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation anordnen. Wir können Gutachten erstellen, die sich primär auf internistische Fragestellungen beziehen. Gutachten anderer Fachrichtungen, insbesondere bei neurologischen Fragestellungen können wir leider nicht erstellen. Da die kosten für ein Gutachten vom Aufwand abhängig sind und wir nur im Einzelfall entscheiden können, ob wir die jeweilige Fragestellung beurteilen können ist eine Terminvergabe für ein Gutachten nur nach vorheriger Rücksprache möglich.

Falls Sie einen Gutachter einer anderen Fachrichtung suchen, finden sie eine nach Spezialisierungen sortierte Übersicht geeigneter Ärzte auf der Seite der Ärztekammer Schleswig Holstein.

Bei den folgenden Erkrankungen können wir in der Regel ein Gutachten erstellen:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, hoher Blutdruck, Herzschwäche, Rhythmusstörungen)
  • Erkrankungen der Lunge
  • Diabetes
  • Sonstige internistische Erkrankungen
  • Einnahme von Medikamenten mit Einfluss auf die Reaktionsfähigkeit

Bei den folgenden Erkrankungen ist eine Gutachtenerstellung durch uns in der Regel nicht möglich:

  • Neurologische Erkrankungen (z.B. Schlaganfälle, TIA, Epilepsie, Parkinson)
  • Erneuter Führerscheinerwerb nach Führerscheinentzug aufgrund von Drogen-/Alkoholkonsum in der Vergangenheit
  • Psychiatrische Erkrankungen
  • Schwerwiegende Einschränkungen des Bewegungsapparates (z.B. Lähmungen, Bewegungsstörungen, fehlende Gliedmaßen)


LKW Fahrer

Wie kann ich ein Gutachten beauftragen?

Wenn sie uns beauftragen möchten, stimmen sie zunächst mit uns ab, ob wir das Gutachten erstellen können. Dann müssen Sie das der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, die uns dann schriftlich über die Fragestellung informiert. Die Kosten für das Gutachten müssen Sie selber tragen. Wir teilen Ihnen das Ergebnis dann schriftliche mit und Sie können das Gutachten der Behörde weiterleiten. Wir selbst geben keine Informationen direkt an die Behörde weiter.

Da ein Gutachten unter Umständen mit hohen Kosten verbunden ist, empfehlen wir ihnen, sich vorab zu informieren, ob sie vermutlich mit einem positiven Ausgang der Beurteilung rechnen können. Darüber können Sie sich in unserem Blogartikel “Fahreignung bei Vorerkrankungen – was ist zu beachten?” informieren.

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