Arbeitsmedizinische Vorsorge nach StrlSchV
Strahlenbelastung minimieren
Vorsorge für Mitarbeiter mit Kontakt zu ionisierender Strahlung
Bei einigen Tätigkeiten lässt sich eine berufliche Strahlenexposition nicht immer vermeiden. Dies betrifft besonders fliegendes Personal oder Mitarbeiter in der medizinischen Diagnostik aber natürlich auch Personen, die in von Kernkraftwerken tätig werden. Um sicherzustellen, dass diese Personen keinen erhöhten Gefahr ausgesetzt werden, sind die Anforderungen an die Dokumentation der Exposition sehr hoch. Zusätzlich ist eine jährliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung vorgeschrieben.
Bitte bringen sie zur Untersuchung ein Formular mit, dass von ihrem Strahlenschutzbeauftragten ausgefüllt wird und Aufschluss darüber gibt, in welchem Umfang Sie einer beruflichen Strahlenbelastung ausgesetzt sind.
Die Untersuchung beinhaltet:
- Anamnese
- körperliche Untersuchung
- Labor
- Beratung
- ggf. weitere Untersuchungen

Zeitbedarf: ca. 20 Minuten
Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.
Gültigkeit des Zertifikats
- 12 Monate
Das müssen Sie mitbringen
- Ausweisdokument
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach StrlSchV
Regelmäßige Untersuchung und Beratung kann schwerwiegende Erkrankungen verhindern.
Das Ziel der Strahlenschutzuntersuchung besteht nicht nur in der körperlichen Untersuchung. Wesentlich ist vor allem eine Aufklärung über die Zusammenhänge im Strahlenschutz. So kann durch richtiges Verhalten, wie zum Beispiel die Einhaltung von Abständen oder die korrekte Benutzung von Schutzausrüstung oft ein großer Teil der Strahlenbelastung vermieden werden.
Für die Durchführung dieser Untersuchung ist neben der Qualifikation als Arbeitsmediziner eine spezielle Ermächtigung erforderlich, die auch regelmäßig aufgefrischt werden muss. Diese Ermächtigung liegt bei uns vor.

Die rechtliche Grundlage für die Strahlenschutzuntersuchung
In der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vorsorgeuntersuchung klar geregelt.
Sie muss durch einen ermächtigten Arzt durchgeführt und einmal jährlich wiederholt werden.
Auslöser für die Vorsorge gemäß StrlSchV
Die folgenden Personengruppen benötigen eine jährliche Vorsorge:
- Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A (Personen, die einer beruflichen Exposition aus Tätigkeiten ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert, einer höheren Organ-Äquivalentdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder einer lokalen Hautdosis von mehr als 150 Millisievert führen kann).
- Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B wenn dies von der zuständigen Behörde angeordnet wurde (Personen, die nicht in die Kategorie A eingestuft sind und die einer beruflichen Exposition aus Tätigkeiten ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert, einer höheren Organ-Äquivalentdosis als 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder einer lokalen Hautdosis von mehr als 50 Millisievert führen kann).
- Personal, das in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig ist
Weiteres zum rechtlichen Rahmen von Arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsfeststellungen finden sie in unserem Blog.
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