Arbeitsmedizinische Vorsorge G40
Tätigkeiten mit krebserregenden oder mutagenen Gefahrstoffen
Viele Auslöser – Ein Risiko.
Die „G40“ ist eine wichtige arbeitsmedizinische Vorsorge für Mitarbeitende, die mit krebserzeugenden Stoffen in Kontakt kommen. Sie hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und schützt die Gesundheit der Beschäftigten durch regelmäßige Untersuchungen. So können potenzielle Gesundheitsgefahren rechtzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko von Krebserkrankungen zu minimieren.
Die Untersuchung beinhaltet:
- Körperliche Untersuchung
- Laboruntersuchung(en) in Abhängigkeit vom jeweiligen Gefahrstoff
- Ggf. weitere Untersuchungen
- Beratung

Zeitbedarf: ca. 20 Minuten
Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.
Gültigkeit des Zertifikats
- Bei der Erstvorsorge 12 Monate
- Bei allen weiteren Vorsorgen 36 Monate
Das müssen Sie mitbringen
- Ausweisdokument
Was kostet die Untersuchung?
unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier
Arbeitsmedizinische Vorsorge G40
Risiken minimieren und Früherkennung.
Die „G40“ umfasst eine große Gruppe sehr heterogener Arbeitsstoffe. Darunter fallen einige „klassische Gefahrstoffe” aber auch z.B. Hartholzstäube oder Tätigkeiten mit häufiger Sonnenexposition. Daher ist es sehr wichtig, bei der Anmeldung anzugeben, mit welchen Stoffen und unter welchen Bedingungen gearbeitet wird. Nur so können wir eine sinnvolle Untersuchung durchführen.
Ggf. führen wir auch ein “Biomonitoring” durch. Das bedeutet, dass wir durch eine Blut- oder Urinuntersuchung feststellen, ob relevante Mengen des Gefahrstoffes aufgenommen wurden.
Ein Biomonitoring ist bei vielen Gefahrstoffen nur kurz nach dem Kontakt mit dem Gefahstoff sinnvoll, daher stimmen Sie bitte den optimalen Zeitpunkt für die Vorsorge mit uns ab.

Die rechtliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgen
In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vorsorgen im Rahmen der Arbeitsmedizin klar geregelt.
Die „G40“ ist in der Regel eine Pflichtvorsorge. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in festgelegten Abständen eine Vorsorge veranlassen und die Teilnahme des Mitarbeiters sicherstellen muss.
Bei Tätigkeiten mit Sonnenexposition (natürliche optische Strahlung) muss eine Angebotsvorsorge veranlasst werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in festgelegten Abständen eine Vorsorge anbieten muss. Die Mitarbeiter können dann selbst entscheiden, ob sie teilnehmen möchten.
Auslöser für die Vorsorge gemäß ArbMedVV
Pflichtvorsorge:
Wiederholter Umgang mit Gefahrstoffen, die als krebserzeugend gelten
Weiteres zum rechtlichen Rahmen von Arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsfeststellungen finden sie in unserem Blog.
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