Arbeitsmedizinische Vorsorge G42
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
Schutz bei Infektionsrisiken am Arbeitsplatz.
Durch die Vorsorge stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende, die einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind, regelmäßig medizinisch betreut werden. Dies hilft, Infektionsrisiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden langfristig zu sichern. So fördern Sie eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung.
Die Untersuchung beinhaltet:
- Körperliche Untersuchung
- Laboruntersuchung(en) in Abhängigkeit vom jeweiligen Gefährdungsprofil
- Ggf. Impfangebote
- Beratung

Zeitbedarf: ca. 20 Minuten
Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.
Gültigkeit des Zertifikats
- Bei der Erstvorsorge 12 Monate
- Bei allen weiteren Vorsorgen 36 Monate
Das müssen Sie mitbringen
- Ausweisdokument
- Impfpass
Was kostet die Untersuchung?
unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier
Arbeitsmedizinische Vorsorge G42
Frühzeitige Vorsorgen verhindern schwere Krankheitsverläufe.
Die „G42“ umfasst vor allem die Vorsorge gegenüber verschiedenen Formen der Hepatitis sowie vor Borelliose. Diese Erkrankungen können, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden, zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen, im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen. Daher ist es wichtig, dass Mitarbeiter mit entsprechende,m Infektionsrisiko regelmäßig beraten und optimal geschützt werden.
Um zu wissen welche Gefahren vorliegen, benötigen wir Informationen über die genaue Tätigkeit ihrer Mitarbeiter. Daher ist es wichtig, vor der ersten Untersuchung mit uns Kontakt aufzunehmen. Nur wenn wir Ihre Gefährdungsbeurteilung kennen, können wir Ihre Mitarbeiter optimal beraten.

Die rechtliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgen
In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vorsorgen im Rahmen der Arbeitsmedizin klar geregelt.
Die „G42“ ist in der Regel eine Pflichtvorsorge. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in festgelegten Abständen eine Vorsorge veranlassen und die Teilnahme des Mitarbeiters sicherstellen muss.
Auslöser für die Vorsorge gemäß ArbMedVV
Pflichtvorsorge:
Umgang mit infektiösen Stoffen, häufig betroffene Personengruppen sind zum Beispiel:
- Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft
- Medizinisches Personal
- Pflegedienste
- Labormitarbeiter
- Abfallbeseitigung
- Mitarbeiter in Kläranlagen
Weiteres zum rechtlichen Rahmen von Arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsfeststellungen finden Sie in unserem Blog.
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