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Bildschirmarbeit im Großraumbüro

Bildschirmarbeit

früher G37

Arbeitsmedizinische Vorsorge G37

Bildschirmtätigkeiten

Nicht nur für Schreibtischtäter.

Die Vorsorge Bildschirmarbeit wendet sich an Mitarbeitende, die viel am Bildschirm arbeiten. Sie hilft, mögliche gesundheitliche Risiken, wie z.B. Kopf- oder Rückenschmerzen, frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen. So bleibt die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden langfristig geschützt.

Bei der „G37“ überprüfen wir, ob das Sehvermögen in der Nähe für die Tätigkeit noch ausreichend ist und beraten die Mitarbeiter hinsichtlich ergonomischer Fragestellungen.

Die Untersuchung beinhaltet:

  • Sehtest
  • Beratungsgespräch mit Fokus auf Ergonomie
Entspannungsübungen bei der Büroarbeit

Zeitbedarf: ca. 20 Minuten

Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.

Gültigkeit des Zertifikats

  • Bei der Erstvorsorge 12 Monate
  • Bei allen weiteren Vorsorgen 36 Monate

Das müssen Sie mitbringen

  • Ausweisdokument
  • ggf. Lese- oder Gleitsichtbrille

Was kostet die Untersuchung?

unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier

Arbeitsmedizinische Vorsorge G37

Gesundheit bei der Bildschirmarbeit erhalten.

Beschwerden vorbeugen durch Vorsorge

Mit der „G37“-Vorsorge stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende, die viel vor dem Bildschirm sitzen, regelmäßig untersucht werden. Das fördert das Wohlbefinden und reduziert Beschwerden wie Augenbelastung oder Rückenprobleme. Eine regelmäßige Vorsorge ist besonders wichtig, weil langes Sitzen und Bildschirmarbeit oft zu Belastungen führen können, die sich auf die Gesundheit auswirken. Durch frühzeitige Erkennung und gezielte Maßnahmen können Sie langfristige Gesundheitsschäden vermeiden und die Produktivität Ihrer Mitarbeitenden steigern.

Bildschirmarbeit auf der Brücke eines Schiffes

Die rechtliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgen

In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vorsorgen im Rahmen der Arbeitsmedizin klar geregelt.

Die „G37“ ist eine Angebotsvorsorge. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in festgelegten Abständen eine Vorsorge anbieten muss. Die Mitarbeiter können dann selbst entscheiden, ob sie teilnehmen möchten.

Auslöser für die Vorsorge gemäß ArbMedVV

Angebotsvorsorge:

Tätigkeit an Bildschirmgeräten, zum Beispiel:

•             Konventionelle Bürotätigkeiten

•             Rezeptionstätigkeit

•             Leitwartentätigkeit

•             Labortätigkeit mit Datenverarbeitung

•             Logistiktätigkeit mit Bildschirmgerät

•             Call Center Beratung

•             Flug- und Verkehrsüberwachungstätigkeit

•             Tätigkeit in mobilen Arbeitsformen

•             Energieversorgungstätigkeiten

•             Einsatz von Augmented Reality, Virtual Reality

•             Einsatz von Datenbrillen in der Logistik

Weiteres zum rechtlichen Rahmen von Arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsfeststellungen finden Sie in unserem Blog.

Weitere Untersuchungen

Weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen

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Gehörschutz in lauter Umgebung

„G 41“ – Absturzgefährdung

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Arbeiten auf dem Dach

Verkehrsmedizin

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LKW auf einsamer Landstraße

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