Arbeitsmedizinische Vorsorge G24
Hautbelastende Tätigkeiten
Hautschäden rechtzeitig erkennen und vorbeugen
Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen, Feuchtarbeit oder Arbeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen können die Haut dauerhaft schädigen.
Deswegen muss der Arbeitgeber solche Arbeitsplätze nach Möglichkeit vermeiden und falls das nicht möglich ist, dafür sorgen, dass die Mitarbeiter regelmäßig zur Vorsorge gehen.
Bei der „G24“ überprüfen wir, ob Hautschäden bestehen und beraten die Mitarbeiter, wie sie sich effektiv schützen können.
Die Untersuchung beinhaltet:
- Untersuchung der Haut
- Beratung

Zeitbedarf: ca. 20 Minuten
Bitte beachten Sie, dass der Zeitbedarf sehr variieren kann. In der Regel wird die angegebene Zeit nicht wesentlich überschritten. Zur Sicherheit sollten sie aber etwas mehr Zeit mitbringen.
Gültigkeit des Zertifikats
- Bei der Erstvorsorge 6 Monate
- Bei allen weiteren Vorsorgen 36 Monate
Das müssen Sie mitbringen
- Ausweisdokument
Was kostet die Untersuchung?
unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier
Arbeitsmedizinische Vorsorge G24
Hautschäden erkennen bevor es zu spät ist
Mit der Lärmschutzvorsorge bereits leichte Einschränkungen rechtzeitig erkennen
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Berufserkrankungen. Bei einer schwerwiegenden Hautschädigung ist oft eine Aufgabe der Tätigkeit und damit eine komplette berufliche Neuorientierung erforderlich. Daher haben die BG‘en ein Programm ins Leben gerufen, mit dem Hautschädigungen frühzeitig von besonders qualifizierten Dermatologen behandelt und die Betroffenen geschult werden. Dadurch ist es in den allermeisten Fällen möglich, die bisherige Tätigkeit weiterhin auszuüben. Die „G24“ dient dazu, eine frühzeitige Beratung aller exponierten Beschäftigten sicherzustellen und besonders gefährdete Personen frühzeitig zu behandeln.

Die rechtliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgen
In der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vorsorgen im Rahmen der Arbeitsmedizin klar geregelt.
Die „G24“ ist in der Regel eine Pflichtvorsorge. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in festgelegten Abständen eine Vorsorge veranlassen und die Teilnahme des Mitarbeiters sicherstellen muss.
Auslöser für die Vorsorge gemäß ArbMedVV
Pflichtvorsorge:
Exposition an mindestens 4h pro Arbeitstag
Angebotsvorsorge:
Exposition an mindestens 2h pro Arbeitstag
Weiteres zum rechtlichen Rahmen von Arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsfeststellungen finden Sie in unserem Blog
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